Kostenübernahme

Privat, Kasse, Förderung?
So läuft’s mit der Kostenübernahme.

Lerntherapie

1. Möglichkeit: Jugendamt
Unter bestimmten Umständen ist eine Finanzierung der Therapie durch das Jugendamt möglich. Die Vorgaben für den Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII:

„Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“


2. Möglichkeit: Selbstzahler
Sie können gerne als Selbstzahler zu uns kommen


3. Möglichkeit: Ärztliche Verordnung
Ein niedergelassener Arzt kann eine Verordnung ausstellen, wenn Vorläuferfähigkeiten der Lese- und Rechtschreibfähigkeiten betroffen sind.

Logopädie

Der Arzt stellt ein Rezept aus (Verordnung). Die zuständige Krankenkasse übernimmt dann die Kosten.

Falls Sie nicht mobil sind, kommen wir auch zu Ihnen als Hausbesuch. Ebenfalls kann die Therapie in

  • Krankenhäusern
  • Senioreneinrichtungen
  • Kindergärten
  • sonstige Institutionen

durchgeführt werden.